Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapie. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten.
Je nach privater Krankenkasse gibt es unterschiedliche Leistungstarife oder individuelle Versicherungsverträge. Privatversicherte erhalten deshalb zu Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag, um die Höhe der Kostenübernahme mit ihrer Versicherungsgesellschaft vorab zu klären.
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